Unsere Flugbetriebsordnung
Einleitung
Liebes Vereinsmitglied, lieber Gast,
zunächst ein „Herzliches Willkommen“ auf unserem Fluggelände. Unser Modellflug ist ein schöner Sport, lassen Sie uns durch eine fachgerechte und verantwortungsvolle Ausübung gemeinsam sicherstellen, dass wir unserer Verkehrs-Sicherheits-Pflicht (VSP) als Piloten in allen Situationen gerecht werden.
Verstehen Sie deshalb unsere Flugbetriebsordnung nicht als Versuch, Sie durch eine bürokratische Maßnahme einzuschränken, sondern im Gegenteil als eine Hilfe, Ihnen und den anderen Mitgliedern einen sicheren Modellflug zu ermöglichen.
Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist es zwingend notwendig, dass Sie beim Fliegen mit Ihrem Flugmodell auf unserem Platz die Regeln dieser Flugbetriebsordnung beachten.
Die Aufstiegsgenehmigung beschränkt das maximale Abfluggewicht für diesen Platz auf 25 kg, des weiteren sind die Ruhepausen für den Betrieb von Modellen mit Verbrennungsmotor einzuhalten. (Aushang)
Ihr Aero-Club Bad Oldesloe
Der Vorstand
Zonen auf dem Flugplatz
Unser Modellflugplatz ist gemäß beiliegender Platzkarte in mehrere Zonen aufgeteilt:
In den mit Flugzone markierten Flächen findet der Flugbetrieb statt. Unterhalb dieser Flächen ist der Aufenthalt von Personen nicht statthaft.
In der mit Pilot ausgewiesenen Zone dürfen sich nur Piloten aufhalten, die ein Modellflugzeug betreiben und deren Helfer.
Unsere Besucher sind uns willkommen und halten sich im Interesse ihrer eigenen Sicherheit ausschließlich in der Besucherzone auf.
Piloten und Besucher parken ihre Fahrzeuge in der als Parkplatz ausgewiesenen Zone.
Eltern stellen bitte sicher, dass ihre Kinder sich ebenfalls nur in der Besucherzone aufhalten. Dieses gilt auch für mitgebrachte Haustiere.
Lageplan
Flugbuch
Jeder Pilot, der sein Modell aufsteigen lassen will, hat sich in das ausgelegte Flugbuch mit Namen und Kanalnummer, sowie den Beginn und das Ende seiner Flugtätigkeit einzutragen.
Weiter sind alle Besonderheiten ( z.B. Absturz, Verlust eines Schleppseiles, Außenlandung und eventuelle Schadensfälle ) zu vermerken.
Flugleiter
Haben sich mehr als fünf Piloten in das Flugbuch eingetragen, muss sowohl bei den Flächen- als auch bei den Hubschrauberfliegern ein Flugleiter Aufsicht führen.
Der Flugleiter hat als Beauftragter des Vorstandes Hausrecht und fällt alle für den sicheren Flugbetrieb notwendigen Entscheidungen.
Seinen Anweisungen ist zu folgen. Er kann bei Verstößen gegen diese Flugbetriebsordnung Verwarnungen oder auch ein Startverbot aussprechen.
Ein sicherer Modellflug kann nur in Teamarbeit betrieben werden. Es wird daher vorausgesetzt, dass sich alle aktiven Modellflieger aus Gründen der gemeinsamen Verantwortung für diese Aufgabe zur Verfügung stellen und die Funktion des Flugleiters während des Flugbetriebes von mehreren Piloten im Wechsel übernommen wird.
Der Flugleiterwechsel ist im Flugbuch einzutragen.
Alle aktiven Piloten sind darüber hinaus angehalten, den Flugleiter zu unterstützen.
Fernsteuerung
Es dürfen nur Fernsteuerungsanlagen verwendet werden, die den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Für den betriebssicheren Zustand und die Einholung notwendiger Zulassungen zum Betrieb ist der Pilot verantwortlich.
Flugmodell
Es dürfen nur Modelle betrieben werden, die in ihrer Konstruktion und Ausführung den zu erwartenden Belastungen des Flugbetriebes gerecht werden und ein Abfluggewicht (betankt) von 25 kg nicht überschreiten.
Für „Huckepackfliegen“ gilt als max. Abfluggewicht das Gesamtgewicht beider Fluggeräte.
Für „Leinenschlepp“ gelten die einzelnen Abfluggewichte der Fluggeräte. Die maximal erlaubte Schallemission darf nicht überschritten werden.
Pilot
Jeder Pilot hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit auf dem Modellflugplatz nicht gefährdet wird.
Es dürfen nur Piloten ihre Modelle zum Aufstieg bringen, die über eine ausreichende Erfahrung verfügen und Mitglieder des Aero-Club Bad Oldesloe sind.
Ungeübte dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Mitgliedes fliegen.
Gastflieger
Gastflieger sind bei uns willkommen. Sie melden sich bei dem Flugleiter und verhalten sich nach seinen Anweisungen.
Gastflieger müssen ihren Versicherungsschutz und ihre Funklizenz nachweisen.
Startvorbereitung und das Rollen zum Start
Vor der Inbetriebnahme des Senders muss der Pilot sich davon überzeugen, dass der ihm zugewiesene Kanal nicht belegt ist.
Das geschieht durch Entnahme der Frequenzmarke von der Tafel und sichtbarer Befestigung am Sender.
Bei Mehrfachbelegung eines Kanals müssen die Betroffenen untereinander festlegen, wer den Kanal benutzen darf.
Dieser Pilot befestigt dann diese Frequenzmarke für die Dauer des Betriebes an seinem Sender. Nach dem Ausschalten des Senders übernimmt derjenige Pilot die Marke, der dann auf derselben Frequenz den Flugbetrieb aufnehmen will. Das Auf- und Abrüsten und das Betanken der Flugmodelle darf nur in der ausgewiesenen Zone durchgeführt werden.
Für das Rollen sollen nur die vorgesehenen Rollwege benutzt werden. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass mit Startvorbereitungen beschäftigte Piloten nicht gefährdet werden.
Unnötige Motorenläufe sind zu vermeiden.
Flug
Der Aufstieg des Flugmodells ist nur von der ausgewiesenen Start- und Landebahn zulässig, nachdem sich der Modellpilot auf dem Pilotenplatz befindet und sich überzeugt hat, dass der Aufstieg ohne Gefahr möglich ist.
Das Fliegen ist ausschließlich in der ausgewiesenen Flugzone durchzuführen, der Überflug von Parkplatz und Aufenthaltszonen ist verboten.
Ist aufgrund der Windrichtung ein Start in Richtung Hammoor notwendig, soll auf kürzestem Weg in die Flugzone abgedreht werden.
Der Landeanflug aus dieser Richtung ist ebenfalls so kurz wie möglich durchzuführen, beim Überflug des öffentlichen Weges ist eine ausreichende Sicherheitshöhe (z.B. Baumhöhe) einzuhalten.
Halten sich unterhalb der ausgewiesenen Flugzone Personen auf, darf dieser Bereich nicht mehr überflogen werden.
Eine bevorstehende Landung ist vom jeweiligen Piloten deutlich mit dem Wort „Landung“ anzukündigen.
Im Fall einer Störung oder einer sonstigen Unregelmäßigkeit hat der betroffene Pilot die anderen Piloten mit dem Wort „Notlandung“ auf seine Schwierigkeiten hinzuweisen.
Diese müssen dann durch entsprechende Manöver den Luftraum freimachen, das betroffene Modell hat in jedem Fall Vorrecht.
Hochstart
Der Hochstart von Segelflugmodellen und der Betrieb von Motorflugmodellen muss zeitlich zwischen den Piloten bzw. mit dem Flugleiter abgestimmt werden.
Schadensfall
Im Schadensfall ist unverzüglich ein Vorstandsmitglied zu informieren.
Weitere Verhaltensmaßnahmen sind dem besonderen Aushang zu entnehmen.
Inkrafttreten der Flugbetriebsordnung
Diese Flugbetriebsordnung ersetzt die bisher gültige und tritt mit Aushang auf dem Platz in Kraft.
Aero-Club Bad Oldesloe, April 1997
Aktualisiert ( Freitag, 10. Juli 2009 um 09:48 )